Sicherheitshinweise zum Seitenairbag-System

Die richtige Verhaltensweise reduziert erheblich die Verletzungsgefahr!

ACHTUNG!
? Wenn Sie keine Sicherheitsgurte angelegt haben, sich während der Fahrt seitwärts oder nach vorne lehnen oder eine andere falsche Sitzposition einnehmen, setzen Sie sich im Falle eines Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus, wenn das Seitenairbag-System auslöst.
? Damit die Seitenairbags ihre volle Schutzwirkung entfalten können, muss die durch die Sicherheitsgurte vorgegebene Sitzposition während der Fahrt immer beibehalten werden.
? Zwischen den Insassen auf den Vordersitzen und den äußeren Rücksitzplätzen und dem Wirkungsbereich der Airbags dürfen sich keine weiteren Personen, Tiere oder Gegenstände befinden.

Wegen der Seitenairbags dürfen außerdem an den Türen keine Zubehörteile, wie z. B. Getränkedosenhalter, befestigt werden.
? Die Airbagsteuerung arbeitet mit Sensoren, die sich in den vorderen Türen befinden. Um die Funktion der Seitenairbags nicht zu beeinträchtigen, dürfen an den Türen und den Türverkleidungen keine Veränderungen (z. B. nachträglicher Einbau von Lautsprechern) vorgenommen werden. Beschädigungen an den vorderen Türen können zu einer Beeinträchtigung der Systemfunktionen führen. Alle Arbeiten an den vorderen Türen sollten nur durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.
? An den Kleiderhaken im Fahrzeug darf nur leichte Bekleidung aufgehängt werden. In den Taschen der Kleidungsstücke dürfen sich keine schweren und scharfkantigen Gegenstände befinden.
? Es dürfen keine zu großen Kräfte (wie z. B. kräftiges Stoßen oder Gegentreten) auf die Sitzlehnenwangen einwirken, da sonst das System beschädigt werden kann. Die Seitenairbags würden in diesem Fall nicht auslösen!
? Es dürfen keinesfalls Sitz- oder Schonbezüge auf Sitzen mit eingebautem Seitenairbag aufgezogen werden, die nicht ausdrücklich für die Verwendung in Ihrem Fahrzeug freigegeben sind. Da sich der Luftsack aus der Sitzlehne seitlich heraus entfaltet, würde bei Verwendung von nicht freigegebenen Sitz- oder Schonbezügen die Schutzfunktion des Seitenairbags erheblich beeinträchtigt werden ?Rat und Tat?, Kapitel ?Zubehör, Teileersatz, Reparaturen und Änderungen?.
? Beschädigungen der Original-Sitzbezüge oder der Naht im Modulbereich der Seitenairbags müssen umgehend durch einen Fachbetrieb instand gesetzt werden.
? Die Schutzfunktion des Airbag-Systems reicht nur für eine Aktivierung der Airbags. Wurden die Airbags ausgelöst, muss das System ausgetauscht werden.
? Wenn Kinder während der Fahrt eine falsche Sitzposition einnehmen, setzen sich die Kinder im Falle eines plötzlichen Bremsmanövers oder Unfalls einem erhöhten Verletzungsrisiko aus. Das gilt besonders für Kinder, die auf dem Beifahrersitz befördert werden, wenn das Airbag-System bei einem Unfall auslöst. Dies kann lebensgefährliche oder gar tödliche Verletzungen zur Folge haben, ?Sicherheit von Kindern?.
? Alle Arbeiten am Seitenairbag sowie der Aus- und Einbau von Systemteilen wegen anderer Reparaturarbeiten (z. B. Vordersitz ausbauen) sollten nur von Fachbetrieben vorgenommen werden, da es sonst zu einer Funktionsstörung des Airbag-Systems kommen kann.
? An den Teilen des Airbag-Systems dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

    Siehe auch:

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