Markierungen zur Befestigung der Grundträger

Abb. 105 Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger bei 2-türigen Fahrzeugen.

Abb. 106 Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger bei 4-türigen Fahrzeugen.
2-türige Fahrzeuge
Vorne: Die Befestigungsbohrungen befinden sich an den Unterseiten Abb. 105 (linke
Lupe) der
Dachholme ? bei geöffneter Tür sichtbar.
Hinten: Die Markierungen befinden sich jeweils oben auf den hinteren Seitenfenstern Abb. 105 (rechte Lupe).
4-türige Fahrzeuge
Vorne: Die Befestigungsbohrungen befinden sich an den Unterseiten Abb. 106 (linke
Lupe) der
Dachholme ? bei geöffneter Tür sichtbar.
Hinten: Die Markierungen befinden sich an den Unterseiten Abb. 106 (rechte Lupe) der Dachholme ? bei geöffneter Tür sichtbar.
ACHTUNG!
Der Dachgepäckträger darf nur an den in den Abbildungen gezeigten Markierungen
Abb. 105
bzw. Abb. 106 befestigt werden.
Siehe auch:
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