Markierungen zur Befestigung der Grundträger

Abb. 105 Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger bei 2-türigen

Abb. 105 Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger bei 2-türigen Fahrzeugen.

Abb. 106 Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger bei 4-türigen Fahrzeugen.

Abb. 106 Befestigungspunkte für den Dachgepäckträger bei 4-türigen Fahrzeugen.

2-türige Fahrzeuge
Vorne: Die Befestigungsbohrungen befinden sich an den Unterseiten Abb. 105 (linke Lupe) der Dachholme ? bei geöffneter Tür sichtbar.

Hinten: Die Markierungen befinden sich jeweils oben auf den hinteren Seitenfenstern Abb. 105 (rechte Lupe).

4-türige Fahrzeuge
Vorne: Die Befestigungsbohrungen befinden sich an den Unterseiten Abb. 106 (linke Lupe) der Dachholme ? bei geöffneter Tür sichtbar.

Hinten: Die Markierungen befinden sich an den Unterseiten Abb. 106 (rechte Lupe) der Dachholme ? bei geöffneter Tür sichtbar.

ACHTUNG!
Der Dachgepäckträger darf nur an den in den Abbildungen gezeigten Markierungen Abb. 105 bzw. Abb. 106 befestigt werden.

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