Zündschlüssel-Abzugsperre
Der Zündschlüssel kann nur in der Wählhebelstellung P aus dem Zündschloss abgezogen werden.
Nach dem Ausschalten der Zündung können Sie den Zündschlüssel nur abziehen, wenn sich der Wählhebel vom Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe DSG? in der Stellung P befindet. Nach dem Abziehen des Zündschlüssels ist der Wählhebel blockiert.
Nicht berechtigten Funkschlüssel abziehen
Wenn Sie bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe
DSG? einen nicht
zum Fahrzeug gehörenden Funkschlüssel in das Zündschloss stecken, wird der
Zündschlüssel im Zündschloss
blockiert und kann nicht abgezogen werden. Drücken Sie die Sperrtaste im
Wählhebel und lassen
Sie sie wieder los, um den Zündschlüssel aus dem Zündschloss zu entnehmen.
Gilt für Fahrzeuge: mit elektronischer Wegfahrsperre
Siehe auch:
Sichtprüfung der bremsleitungen
Spezialwerkzeug: nicht erforderlich.
Sicherheitshinweis
Beim aufbocken des fahrzeugs besteht unfallgefahr!
Deshalb vorher das kapitel "fahrzeug aufbocken"
durchlesen.
Fahrzeug aufbocken.
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