Zündschlüssel-Abzugsperre
Der Zündschlüssel kann nur in der Wählhebelstellung P aus dem Zündschloss abgezogen werden.
Nach dem Ausschalten der Zündung können Sie den Zündschlüssel nur abziehen, wenn sich der Wählhebel vom Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe DSG? in der Stellung P befindet. Nach dem Abziehen des Zündschlüssels ist der Wählhebel blockiert.
Nicht berechtigten Funkschlüssel abziehen
Wenn Sie bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe
DSG? einen nicht
zum Fahrzeug gehörenden Funkschlüssel in das Zündschloss stecken, wird der
Zündschlüssel im Zündschloss
blockiert und kann nicht abgezogen werden. Drücken Sie die Sperrtaste im
Wählhebel und lassen
Sie sie wieder los, um den Zündschlüssel aus dem Zündschloss zu entnehmen.
Gilt für Fahrzeuge: mit elektronischer Wegfahrsperre
Siehe auch:
Einbinden des Anhängers in die
Diebstahlwarnanlage des Fahrzeugs
Ein Alarm wird bei verriegeltem Fahrzeug ausgelöst, sobald die elektrische
Verbindung zum Anhänger unterbrochen wird.
Voraussetzung für das Einbinden des Anhängers in die Diebsta ...
Jetta zum ?Auto der Vernunft? gewählt
4,8 Millionen Leser der Zeitschriften „Guter Rat“ und „SUPERillu“ waren aufgefordert, sich an der Wahl zum „Auto der Vernunft“ 2012 zu beteiligen. Und sie haben rei ...
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