Profiltiefe messen

Reifen dürfen aufgrund gesetzlicher vorschriften bis zu einer


Reifen dürfen aufgrund gesetzlicher vorschriften bis zu einer profiltiefe von 1,6 mm abgefahren werden, und zwar an der gesamten reifenlauffläche gemessen. Aus sicherheitsgründen empfiehlt es sich, die sommerreifen bereits bei einer profiltiefe von 2 mm und die winterreifen bei einer profiltiefe von 4 mm auszutauschen.

Die tiefe des reifenprofils an den hauptprofilrillen mit dem stärksten verschleiß messen. Im profilgrund der originalbereifung sind abnutzungsindikatoren vorhanden. An den reifenflanken kennzeichnen buchstaben (twi = tread wear in Dicator) oder dreiecksymbole die lage der verschleißanzeiger.

Die flächen der abnutzungsindikatoren haben eine höhe von 1,6 mm. Sie dürfen nicht in die messung mit einbezogen werden. Für die messwerte entscheidend ist das maß an der stelle mit der geringsten profiltiefe - p - .

    Siehe auch:

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    Gilt für Fahrzeuge: mit Benzinmotor oder mit Erdgasmotor ...

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