Einbinden des Anhängers in die Diebstahlwarnanlage des Fahrzeugs
Ein Alarm wird bei verriegeltem Fahrzeug ausgelöst, sobald die elektrische Verbindung zum Anhänger unterbrochen wird.
Voraussetzung für das Einbinden des Anhängers in die Diebstahlwarnanlage des Fahrzeugs sind eine störungsfreie elektrische Anlage des Fahrzeugs und des Anhängers sowie ein unbeschädigter, funktionierender Leitungsstrang.
Schalten Sie immer die Diebstahlwarnanlage aus, bevor Sie einen Anhänger an- oder abkuppeln. Der Neigungssensor kann sonst ungewollt einen Alarm auslösen.
Diebstahlwarnanlage aktivieren
Wenn das Fahrzeug werkseitig mit einer Diebstahlwarnanlage und einer
Anhängevorrichtung ausgeliefert
wurde, kann ein Anhänger in die Diebstahlwarnanlage31 eingebunden werden. Gehen
Sie dazu wie folgt
vor:
? Beachten Sie die Informationen zur Diebstahlwarnanlage ?Bedienung?,
Kapitel ?Diebstahlwarnanlage?.
? Stecken Sie den Stecker des Anhängers vollständig in die Anhängersteckdose des
Fahrzeugs.
? Verriegeln Sie das Fahrzeug.
? Der Anhänger ist jetzt in die Diebstahlwarnanlage eingebunden.
Diebstahlwarnanlage deaktivieren
Entriegeln Sie das Fahrzeug. Die Diebstahlwarnanlage ist deaktiviert.
Hinweis
? Kann ein Anhänger nicht wie beschrieben in die Diebstahlwarnanlage eingebunden
werden, sollte die
elektrische Anlage des Fahrzeugs von einem Fachbetrieb angepasst werden.
? Bei Anhängern mit Schluss- und Blinkleuchten in LED-Ausführung löst der Alarm
nicht aus, wenn die
elektrische Anbindung zum Anhänger unterbrochen wird.
Gilt für Fahrzeuge: mit einer werkseitig eingebauten Anhängevorrichtung
Siehe auch:
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