Warnblinkanlage

Die Warnblinkanlage dient dazu, in Gefahrensituationen andere Verkehrsteilnehmer auf Ihr Fahrzeug aufmerksam zu machen.

Abb. 42 Ausschnitt von der Instrumententafel: Taster für die Warnblinkanlage.

Abb. 42 Ausschnitt von der Instrumententafel: Taster für die Warnblinkanlage.

Wenn Ihr Fahrzeug liegen bleiben sollte:
1. Stellen Sie Ihr Fahrzeug in sicherer Entfernung zum fließenden Verkehr ab.
2. Drücken Sie die Taste Abb. 42, um die Warnblinkanlage einzuschalten .
3. Legen Sie beim Schaltgetriebe den 1. Gang ein bzw. stellen Sie beim Automatikgetriebe47 oder Doppelkupplungsgetriebe DSG?47 den Wählhebel auf P.
4. Schalten Sie den Motor aus.
5. Ziehen Sie die Handbremse fest an ?Fahren?, Kapitel ?Handbremse?.
6. Benutzen Sie das Warndreieck, um andere Verkehrsteilnehmer auf Ihr Fahrzeug aufmerksam zu machen.
7. Nehmen Sie immer den Fahrzeugschlüssel an sich, wenn Sie das Fahrzeug verlassen.

Beachten Sie bei der Benutzung der Warnblinkanlage die gesetzlichen Bestimmungen. In einigen Ländern kann z. B. das Tragen einer Warnweste vorgeschrieben sein.

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, wenn zum Beispiel:
? ein Stauende erreicht wird,
? ein Notfall eintritt,
? Ihr Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts ausfällt,
? ein anderes Fahrzeug abgeschleppt oder Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.

Bei eingeschalteter Warnblinkanlage blinken alle Blinkleuchten des Fahrzeugs gleichzeitig. Die Kontrollleuchten für die Blinker Kontrollleuchte im Schalter  blinken und eine Kontrollleuchte im Schalter ebenfalls mit. Die Warnblinkanlage blinken ebenfalls mit. Die Warnblinkanlage funktioniert auch bei ausgeschalteter Zündung.

Wenn Ihr Fahrzeug mit eingeschalteter Warnblinkanlage und eingeschalteter Zündung abgeschleppt wird, können Sie trotzdem die Richtung zum Abbiegen anzeigen. Betätigen Sie den Blinkerhebel in die gewünschte Richtung. Für die Dauer des Richtungsblinkens wird das Warnblinken unterbrochen. Sobald der Blinkerhebel wieder in der Neutralstellung ist, setzt automatisch das Warnblinken wieder ein.

Notbremsanzeige
Während einer Vollbremsung bei einer Geschwindigkeit über 60 km/h blinken die Bremsleuchten mehrmals in der Sekunde, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Dauert die Bremsung weiter an, schaltet sich bei einer Geschwindigkeit unter 10 km/h die Warnblinkanlage automatisch ein und das Bremslicht leuchtet dauerhaft. Wird das Fahrzeug wieder beschleunigt, schaltet sich die Warnblinkanlage selbsttätig wieder aus.

ACHTUNG!
? Ein liegen gebliebenes Fahrzeug stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Benutzen Sie immer die Warnblinkanlage und ein Warndreieck, um andere Verkehrsteilnehmer auf Ihr stehendes Fahrzeug aufmerksam zu machen.
? Wegen der hohen Temperaturen des Abgaskatalysators sollten Sie niemals das Fahrzeug im Bereich leicht entflammbarer Materialien, wie z. B. trockenem Gras oder ausgelaufenem Benzin, abstellen ? Brandgefahr!

Hinweis
? Beachten Sie bei der Benutzung der Warnblinkanlage die gesetzlichen Bestimmungen. In einigen Ländern kann z. B. das Tragen einer Warnweste vorgeschrieben sein.
? Die Fahrzeugbatterie entlädt sich (auch bei ausgeschalteter Zündung), wenn die Warnblinkanlage über einen längeren Zeitraum eingeschaltet ist.
? Sollte die Warnblinkanlage nicht funktionieren, müssen Sie die Verkehrsteilnehmer anderweitig ? entsprechend der gesetzlichen Bestimmung ? auf Ihr Fahrzeug aufmerksam machen.

    Siehe auch:

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