Zündschlüssel-Abzugsperre
Der Zündschlüssel kann nur in der Wählhebelstellung P aus dem Zündschloss abgezogen werden.
Nach dem Ausschalten der Zündung können Sie den Zündschlüssel nur abziehen, wenn sich der Wählhebel vom Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe DSG? in der Stellung P befindet. Nach dem Abziehen des Zündschlüssels ist der Wählhebel blockiert.
Nicht berechtigten Funkschlüssel abziehen
Wenn Sie bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe oder Doppelkupplungsgetriebe
DSG? einen nicht
zum Fahrzeug gehörenden Funkschlüssel in das Zündschloss stecken, wird der
Zündschlüssel im Zündschloss
blockiert und kann nicht abgezogen werden. Drücken Sie die Sperrtaste im
Wählhebel und lassen
Sie sie wieder los, um den Zündschlüssel aus dem Zündschloss zu entnehmen.
Gilt für Fahrzeuge: mit elektronischer Wegfahrsperre
Siehe auch:
Kindersitz auf dem Beifahrersitz
Es darf nur ein Kindersitz benutzt werden, der amtlich genehmigt und
für das Gewicht und die Größe des Kindes geeignet ist.
Auf dem Beifahrersitz können universelle Kindersitze ...
Karosserie/innenausstattung
Folgende wartungspunkte müssen nach dem wartungsplan
in unterschiedlichen intervallen durchgeführt werden:
Türfeststeller: befestigungsbolzen schmieren.
Sicherheitsgurte und airb ...
Seitenairbags
Gilt für Fahrzeuge: mit Seitenairbags ...