Beschreibung der Diebstahlwarnanlage

Die Diebstahlwarnanlage löst Alarm aus, wenn unerlaubte Vorgänge am Fahrzeug registriert werden.

Diebstahlwarnanlage aktivieren
? Verriegeln Sie das Fahrzeug mit dem Funkschlüssel.

Alarm ausschalten
? Entriegeln Sie das Fahrzeug über die Entriegelungstaste des Funkschlüssels oder schalten Sie die Zündung ein.

Fahrzeug mechanisch aufschließen (Notöffnung)
? Ist der Funkschlüssel ausgefallen und muss mechanisch mit dem Schlüssel aufgeschlossen werden, gehen Sie wie folgt vor:
? Klappen Sie den Schlüsselbart heraus, indem Sie auf den Knopf Abb. 26 (Pfeil) drücken.
? Schließen Sie das Fahrzeug an der Fahrertür auf ?Rat und Tat?, Kapitel ?Notschließen oder -öffnen?. Die Diebstahlwarnanlage bleibt aktiviert, es wird aber noch kein Alarm ausgelöst.
? Schalten Sie innerhalb von 15 Sekunden die Zündung ein. Beim Einschalten der Zündung erkennt die elektronische Wegfahrsperre einen gültigen Fahrzeugschlüssel und deaktiviert die Diebstahlwarnanlage. Wenn Sie die Zündung nicht einschalten, wird nach 15 Sekunden der Alarm ausgelöst.

Mit Hilfe der Diebstahlwarnanlage sollen Einbruchversuche und der Diebstahl des Fahrzeugs erschwert werden. Die Anlage löst bei unbefugtem Eindringen in das Fahrzeug oder sofort nach dem Aufschließen mit dem mechanischen Schlüssel und Öffnen der Tür akustische und optische Warnsignale aus.

Wann wird der Alarm ausgelöst? Wenn am verriegelten Fahrzeug folgende unbefugte Handlungen durchgeführt werden:
? Mechanisches Entriegeln des Fahrzeugs mit dem Fahrzeugschlüssel, Öffnen der mechanisch entriegelten Tür und nicht Einschalten der Zündung innerhalb von 15 Sekunden.
? Öffnen einer Tür.
? Öffnen der Motorraumklappe.
? Öffnen der Heckklappe.
? Einschalten der Zündung mit einem ungültigen Fahrzeugschlüssel.
? Bewegung im Fahrzeug (bei Fahrzeugen mit Innenraumüberwachung32).
? Abschleppen des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen mit Abschleppschutz32).
? Anheben des Fahrzeugs (bei Fahrzeugen mit Abschleppschutz32).
? Abkuppeln eines bei aktivierter Diebstahlwarnanlage verbundenen Anhängers (nicht bei Anhängern mit Schluss- und Blinkleuchten in LED-Ausführung).
? Abklemmen der Fahrzeugbatterie.

Bei unbefugtem Eindringen in das Fahrzeug werden für etwa 30 Sekunden akustische und bis zu fünf Minuten optische Warnsignale ausgelöst.

Hinweis
Wird nach Ablauf des Alarms noch einmal in den gleichen oder einen anderen Sicherungsbereich eingedrungen (z. B. nach dem Öffnen einer Tür die Heckklappe geöffnet), erfolgt jeweils eine erneute Auslösung des Alarms.

Gilt für Fahrzeuge: mit Diebstahlwarnanlage, mit Innenraumüberwachung und Abschleppschutz

    Siehe auch:

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