Hinweise zum Umgang mit dem Dachgepäckträger
Beachten Sie unbedingt die mitgelieferte Montageanleitung des Dachgepäckträgers.
Wenn Sie einen Dachgepäckträger montieren, beachten Sie bitte Folgendes:
? Da die Regenrinnen strömungsgünstig in das Dach eingeformt sind, können
herkömmliche Dachgepäckträger
nicht verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, nur von Volkswagen freigegebene
Grundträger
bzw. Dachgepäckträger zu verwenden.
? Die Grundträger sind die Basis für ein komplettes Dachgepäckträgersystem. Für
den Transport von
Gepäck, Fahrrädern, Surfbrettern, Skiern und Booten sind aus Sicherheitsgründen
dazu jeweils eigene
Zusatzhalterungen erforderlich. Alle Komponenten dieses Systems sind bei Ihrem
Volkswagen Partner
erhältlich.
? Wir empfehlen Ihnen, die mitgelieferte Montageanleitung des
Trägersystemherstellers bei Ihrer Bordliteratur
im Fahrzeug zu belassen.
? Den Dachgepäckträger sollten Sie abmontieren, wenn
- der Dachgepäckträger nicht mehr gebraucht wird. Sie sparen dadurch Kraftstoff.
- Sie mit dem Fahrzeug durch eine automatische Waschanlage fahren.
ACHTUNG!
Der Dachgepäckträger darf nur an den in den Abbildungen gezeigten Markierungen
Abb. 105
bzw. Abb. 106 befestigt werden.
? Beachten Sie unbedingt die mitgelieferte Montageanleitung des
Dachgepäckträgersystems.
? Kontrollieren Sie nach kurzer Fahrt die Verschraubungen und Befestigungen.
Ziehen Sie sie
gegebenenfalls nach und kontrollieren Sie sie in entsprechenden Abständen erneut.
? Wenn Sie nicht die von Volkswagen freigegebenen Grundträger verwenden oder die
Grundträger
nicht vorschriftsmäßig montieren, kann das zur Folge haben, dass der
Gepäckträger selbst
oder das Ladegut auf das Fahrzeugdach und von dort auf die Straße fällt ? Unfall-
und Verletzungsgefahr!
Vorsicht!
? Die Höhe Ihres Fahrzeugs verändert sich durch die Montage eines Trägersystems
und dem darauf
befestigten Ladegut. Beachten Sie dies, wenn Sie z. B. durch Garagentore oder
niedrige Unterführungen
fahren ? Gefahr einer Fahrzeugbeschädigung!
? Achten Sie darauf, dass das Dachgepäckträgersystem bzw. das befestigte Ladegut
nicht den Wirkungsbereich
des Schiebe- und Ausstelldachs71 und der Heckklappe beeinträchtigen, da es sonst
zu Beschädigungen
kommen kann.
? Bei Fahrzeugen mit Dachantenne sollte, um Beschädigungen zu vermeiden, auf
ausreichenden Abstand
des Dachgepäckträgersystems bzw. des befestigten Ladeguts zur Dachantenne
geachtet werden.
? Schäden, die am Fahrzeug durch unsachgemäße Befestigung von nicht werkseitig
vorgesehenen
Grundträgern oder Dachgepäckträgersystemen entstehen, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
Siehe auch:
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