Motorölspezifikationen
Die Motorölsorte richtet sich nach genauen Spezifikationen.
Werkseitig ist in den Motor ein spezielles Qualitäts-Mehrbereichsöl eingefüllt, das ? außer in extrem kalten Klimazonen ? im ganzen Jahr verwendet werden kann.
Die für Ihren Motor freigegebenen Ölspezifikationen sind in den Technischen Daten aufgeführt ?Technische Daten?. Die dort genannten Spezifikationen müssen auf dem Gebinde stehen .
Beim Nachfüllen können Sie die verschiedenen Öle untereinander mischen. Möchten Sie den LongLife Service aufrechterhalten, dürfen nur freigegebene LongLife Service-Öle (gemäß der entsprechenden VW-Norm ?Technische Daten?) nachgefüllt werden.
Einbereichsöle sind wegen ihres kleinen Viskositätsbereichs (Zähigkeit) im Allgemeinen nicht ganzjährig verwendbar.
Motoröle werden ständig weiterentwickelt. Die Angaben in dieser Anleitung können daher nur dem Stand der Drucklegung entsprechen. Ihr Volkswagen Partner wird durch die Volkswagen AG immer aktuell über Veränderungen informiert. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Motorölwechsel von Ihrem Volkswagen Partner durchführen zu lassen. Beachten Sie auch die Hinweise in, ?Zubehör und Ersatzteile?.
ACHTUNG!
Verwenden Sie nur die für Ihren Motor freigegebenen Ölspezifikationen
?Technische
Daten?.
? Wenn Sie Motoröle mit anderen Ölspezifikationen verwenden, kann der Motor beschädigt werden ? Unfallgefahr!
Gilt für Fahrzeuge: mit Warnleuchte für Motoröldruck
Siehe auch:
Sicherheitsausstattungen
Die Sicherheitsausstattungen sind Teil des Insassenschutzes und können
die Verletzungsgefahren in Unfallsituationen reduzieren.
Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitfahrer sollten Sie ni ...
Spiegelgehäuse aus - und einbauen
Golf
Ausbau
Spiegelglas ausbauen, siehe entsprechendes kapitel.
Spiegel nach vorne klappen.
Schraubendreher unter die rasthaken - 2 - führen und
rasthaken entriegeln.
Spiegel ...
Sitzlehne zurückklappen
Abb. 77 Hintere Sitzbank: Sitzlehnenverriegelung.
? Klappen Sie die Sitzlehne nach hinten und drücken Sie die Sitzlehne fest in
die
Verrieglung. Die rote Markierung darf nicht sichtbar sein ...


